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Zum Weltfrauentag – Warum speziell Frauen Zusatzversicherungen abschließen sollten?

Handschlag mit einer Frau

Besonders jetzt, rund um den Weltfrauentag am 08. März, rücken geschlechtsbedingte Ungleichheiten sowie die finanzielle Unabhängigkeit der Frau vermehrt in den Fokus. Trotz zahlreicher Maßnahmen in Bezug auf Geschlechtergleichheit, müssen Benachteiligungen nach wie vor durch eigenmächtiges Handeln beseitigt werden: Zusatzversicherungen können hier Abhilfe schaffen. 


Vor 2013 war es noch üblich, dass Frauen für ein und dieselbe private Krankenversicherung deutlich mehr bezahlen mussten als Männer. Gegen diese Ungleichheit ist der Europäische Gerichtshof vorgegangen und deshalb sind seit 2013 nur mehr Unisex-Versicherungen erlaubt. Eine Umstellung der alten Verträge auf die neue Variante geschieht nicht automatisch. Getreu dem Motto „Selbst ist die Frau“, muss sie sich eigenständig um die Adaptierung der bereits abgeschlossenen Privatversicherungen kümmern.


Nichtsdestotrotz sind Frauen im Hinblick auf Gehalt und Arbeitsdauer immer noch benachteiligt und sollten deshalb Privatversicherungen in Erwägung ziehen. Die Teilzeitbeschäftigung wird in 80 % der Fälle von Frauen beansprucht – sie kümmern sich um Haushalt, Familie, pflegebedürftige Familienmitglieder – und daher ist im hohen Alter jede vierte österreichische Frau armutsgefährdet. Private Zusatzversicherungen sind speziell für Frauen eine gute Möglichkeit, diesen Unterschieden entgegenzuwirken. Je früher, desto besser – denn die Höhe der Versicherung wird anhand des bestehenden Risikos bemessen.


Wir empfehlen:


  • private Krankenversicherung
  • Pensionsvorsorge
  • Rentenvorsorge
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung



Private Krankenversicherung


Um die gesetzliche Unterstützung individuell zu adaptieren, gibt es die private Krankenversicherung. Diese gewähren einen umfassenden Gesundheitsschutz – nicht nur im hohen Alter. Von Sonderbehandlungen bei Krankenhausaufenthalten, über die Auswahl von Privatärzten bis hin zur bestmöglichen Behandlung für Babys und Kinder. Optional werden sogar Kosten für Mitgliedschaften in Fitnessclubs, Wellnessangebote in Hotels oder Ernährungsberatungen rückerstattet. Die Anpassungsmöglichkeiten sind breit gefächert. Das Alter spielt eine Rolle für Deckungsumfang und -höhe, weshalb es empfehlenswert ist, die private Zusatzversicherung schon in jungen Jahren abzuschließen. 


Pensionsvorsorge


Haben Sie sich schon mal Gedanken über Ihre Pension gemacht? Zu früh denken Sie? Dem müssen wir leider widersprechen. Neben der gesetzlichen und betrieblichen Vorsorge, sollten Sie sich auch über eine private Absicherung bereits in jungen Jahren Gedanken machen. Oft reicht die gesetzliche Pension nicht für ein angemessenes Leben im Alter aus. Durch die Pensionsvorsorge entledigen Sie sich dieser Sorge. Sie entscheiden, ob Sie eine Einmalzahlung, monatlich gleich bleibende Zahlungen oder eine jährliche Anpassung der Zahlungen bevorzugen. Auch ob Sie nach Ablauf der Laufzeit das angesparte Kapital als Einmalzahlung oder bis ans Lebensende eine monatliche Zahlung erhalten möchten. 


Die Rentenvorsorge ist die häufigste Art der Pensionsvorsorge. Ab Fälligkeit der Rente werden gleichbleibende Raten ausbezahlt. Die Dauer sowie der Beginn können dabei individuell angepasst werden. Die Zahlungen erfolgen bis zum Lebensende, in jedem Fall bis zum vereinbarten Garantiezeitpunkt, und können bei Ableben vor dem Pensionsantritt an einen Begünstigten abgetreten werden.



Berufsunfähigkeitsversicherung


Über eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) lohnt es sich, nachzudenken. Jede fünfte Person in Österreich wird im Laufe des Erwerbslebens berufsunfähig. In neun von zehn Fällen ist Krankheit die Ursache, in jedem zehnten Fall geschieht dies durch einen Unfall. 


Eine gesetzliche Berufsunfähigkeit liegt erst dann vor, wenn die Arbeitsfähigkeit infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen dauerhaft auf weniger als die Hälfte der normalen Arbeitsfähigkeit gesunken ist. Meist übernimmt der Staat nur einen Teil des bisherigen Einkommens, was zu großen Versorgungslücken führt. 


Die staatliche Ausfallsumme richtet sich nach der Versicherungsdauer und dem monatlichen Einkommen, welches die berufsunfähige Person bis dato bezogen hat. Der Anspruch ist nur dann gerechtfertigt, wenn in den letzten 15 Jahren für mindestens 90 Versicherungsmonate einem Beruf nachgegangen wurde – bei Müttern nicht immer der Fall. Die Differenz zwischen der staatlichen Unterstützung und dem geführten Lebensstandard ist dabei oftmals groß. Hier kommt die Berufsunfähigkeitsversicherung ins Spiel: Sie überbrückt diese Lücke, so dass das Leben der geschädigten Person auf gewohntem Niveau fortgeführt werden kann.


Die Höhe der Versicherungsprämie hängt unter anderem von Beruf, Gesundheitszustand und vor allem dem Alter ab. Daher lohnt es sich in jedem Fall zu vergleichen und früh genug über eine entsprechende Vorsorge nachzudenken.   



Vorteile


Die Vorteile der Berufsunfähigkeitsversicherung sind ganz klar:

- Erhalt des Lebensstandards

- Rentenzahlung erfolgt ohne Mindestversicherungszeiten

- Rentenanspruch, auch wenn bei Eintritt der Berufsunfähigkeit kein Beruf ausgeübt wird

- regelmäßige Erbringung, auch wenn ein anderer Beruf ausgeübt werden könnte


Ein spezieller Vorteil ergibt sich für junge Personen mit einer guten Ausbildung. Denn im Gegensatz zur staatlichen Hilfe rechnet die BU nicht nur mit dem aktuellen Gehalt, sondern berücksichtigt auch eine mögliche Karriere und erhöht damit den Auszahlungsbetrag im Falle einer Berufsunfähigkeit in jungen Jahren.


Unterschied Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung


Sie fragen sich bestimmt, wie sich die BU von der Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) unterscheidet? Letztere greift nur, sollten Sie zur Gänze berufsunfähig sein. Sollten Sie jedoch fähig sein, einen anderen als den von Ihnen zuletzt ausgeführten Beruf, beispielsweise durch eine Umschulung, auszuüben, erhalten Sie keine Unterstützung. Anders ist dies bei der BU – hier wird nur der erlernte Beruf betrachtet. Falls dieser nicht mehr ausgeübt werden kann, gelten sie als berufsunfähig.


Beschenken Sie sich zum Tag der Frau selbst und vereinbaren Sie einen Termin bei unseren unabhängigen Versicherungsmakler:innen. Wir wissen, welche Zusatzversicherungen für Sie und Ihre Zukunft am sinnvollsten sind und beraten Sie gerne!


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