Gut versichert durch die kalte Jahreszeit

Reifen, Wild & Frost im Blick

Wenn der Urlaub zur Nebensache wird! Worauf es beim Versicherungsschutz für Ferienimmobilien ankommt – in Österreich, der EU und darüber hinaus.

Die Tage werden kürzer, im Supermarkt liegt schon längst Spekulatius im Regal und auch die Straßenverhältnisse ändern sich. Der Herbst bringt für Autofahrer:innen einige Herausforderungen – von der Winterreifenpflicht über rutschige Straßen bis zur schlechten Sicht und vereisten Scheiben. Damit der Herbst einen nicht kalt erwischt – ist eine gute Vorbereitung gefragt. Die spart Nerven und im Ernstfall auch Geld. 


Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengestellt: 


Winterreifenpflicht: Was, wann, wie? 

Zwischen 1. November und 15. April gilt in Österreich die Winterreifenpflicht. Das bedeutet: Bei Schnee, Schneematsch oder Eis müssen Winterreifen mit mindestens 4 mm Profiltiefe bei Radialreifen, bzw. 5 mm bei Diagonalreifen montiert sein. 


Wer trotzdem mit Sommerreifen fährt, riskiert nicht nur Strafen von € 35,- bis zu € 5.000,-, sondern im Schadensfall auch Probleme mit der Versicherung, denn: Passiert ein Unfall bei winterlichen Fahrverhältnissen mit falscher Bereifung, kann das als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. Die Folge: Die Versicherung kürzt die Leistung oder verweigert sie unter Umständen sogar. Außerdem müssen Sie beweisen, dass sich der Unfall auch mit Winterreifen ereignet hätte. 


Wildschäden: Wer zahlt und wie reagieren Sie richtig?

Im Herbst steigt die Zahl der Wildunfälle. Das hängt auch mit der Zeitumstellung zusammen. Der Berufsverkehr fällt dann mit der Zeit des Tages zusammen, in der die Wildtiere am aktivsten sind: die Dämmerung. Fahren Sie deshalb besonders umsichtig, denn auch ein Reh kann bei einem Zusammenstoß mit einem Auto bei 50 km/h eine Aufprallkraft von bis zu 800 Kilogramm erzeugen. Das kann zu erheblichen Schäden und schweren Verletzungen führen. 

In der Regel zahlen Versicherungen bei Wildschäden – aber Achtung, nicht alle Tierarten sind automatisch in der Polizze eingeschlossen. Sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsmakler oder Ihrer Versicherungsmaklerin. 


Kommt es tatsächlich zum Unfall, gilt: Zuerst die Unfallstelle absichern (Warnblinkanlage, Warndreieck), dann umgehend die Polizei verständigen – die übernimmt die Wildschadenmeldung und kümmert sich auch um das verletzte Tier. 

Achtung: Fassen Sie das verletzte Tier nicht selbst an – das kann für Sie und das Tier sehr gefährlich sein, denn verletzte, verängstigte Wildtiere können unberechenbar sein. 

Machen Sie zusätzlich Fotos von der Unfallstelle für die Versicherung als Dokumentation. 


Winterliche Morgenstunden: Kratzen ist Pflicht!

Es ist soweit: Die ersten frostigen Nächte gibt es oft schon im Oktober. Wer es in der Früh dann eilig hat und nur ein kleines Guckloch in die Windschutzscheibe kratzt, riskiert nicht nur Unfälle und Bußgelder bis zu € 5.000,-, sondern auch Probleme mit der Versicherung. (Diese Strafe gilt übrigens auch, wenn das Kennzeichen nicht lesbar ist.)


Wichtig zu wissen: Eiskratzen bei laufendem Motor ist nicht nur sinnlos, sondern auch strafbar! Ein kaltlaufender Verbrennungsmotor stößt eine vielfache Menge an Abgasen aus und erhöht den Verschleiß. Üblich sind Strafen von € 150,-.


Bonus Malus nach dem Unfall: Das kann teuer werden

Wer einen Unfall verursacht, oder eine Teilschuld zugesprochen bekommt, muss damit rechnen in eine schlechtere Versicherungsklasse zurückgestuft zu werden – und das unabhängig davor, ob der Unfall durch falsche Bereifung, eingeschränkte Sicht oder einen Wildzusammenstoß verursacht worden ist. Eine Rückstufung bedeutet eine höhere Versicherungsprämie. 


Der Tipp vom Profi: Prüfen Sie bei jedem Schaden genau, wie er sich auf Ihre Versicherung auswirkt und besprechen Sie Ihre Optionen am besten direkt mit Ihrem Versicherungsmakler oder Ihrer Versicherungsmaklerin. So behalten Sie den Überblick über Ihre Prämie und vermeiden unangenehme Überraschungen.

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